"Für mich ist DESIGNERDOCK die einzige Recruitment Company Deutschlands, die die Nase richtig in der Szene hat. Sie findet und vermittelt wirkliche Talente und das nicht nur in Deutschland sondern auch im Ausland."
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Ob Kundenberater, Programmierer, Art Direktor oder Geschäftsführer, alle unsere Kandidaten werden sorgfältig ausgesucht und interviewt. Nur wer fachlich und menschlich überzeugen kann, wird in den DESIGNERDOCK-Pool aufgenommen.
"Die Personalberater von DESIGNERDOCK kommen aus der Szene und vermitteln ohne das übliche Tamtam Mitarbeiter die passen."
Werner Bärtle, Geschäftsführung Panama Werbeagentur GmbH

Recht in der Kommunikationsbranche

Wie führt man eine Markenrecherche durch?

Bevor man einen Begriff geschäftlich benutzt (Geschäftsname, Domain, Werktitel, Werbeschlagwort) sollte überprüft werden, ob er mit einer registrierten Marke kollidiert. Eine Markenkollision liegt vor, wenn ein identischer oder ähnlicher Begriff als Marke für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen geschützt ist.

Beispielsfall: Unter dem Namen "xterra" sollen T-Shirts auf dem deutschen Markt vertrieben werden. Ist die Verwendung des Namens "xterra" markenrechtlich riskant?

Vor der Recherche empfiehlt sich ein Blick in die Nizzaer Klassifikation, in welcher die Waren und Dienstleistungen systematisch angeordnet sind: www.dpma.de.

Die T-Shirts aus unserem Beispiel fallen als Bekleidungsstücke unter die Warenklasse 25. Somit beschränkt sich die Recherche auf solche Marken, die Schutz für die Warenklasse 25 beanspruchen.

Zurück zum Fall: In der Datenbank für Deutsche Marken (https://dpinfo.dpma.de oder http://publikationen.dpma.de) befinden sich derzeit drei identische Wortmarken, von denen zwei unter anderem für Waren aus Klasse 25 geschützt sind. Dies allein muss noch nicht unbedingt eine Kollision bedeuten, etwa wenn hinter den beiden „xterra“-Marken andere Bekleidungsstücke als T-Shirts stecken, die auch nicht mit T-Shirts vergleichbar sind (z.B. Socken, Mützen). Die beiden deutschen Marken sind allerdings für "Bekleidungsstücke und Sportbekleidung" registriert. Da der Name "xterra" identisch ist und T-Shirts mit Bekleidungsstücken und Sportbekleidung ähnlich sind, besteht das Risiko einer Markenverletzung.

Über die Deutschen Marken hinaus, muss auch das Register für die Europäischen Gemeinschaftsmarken durchforstet werden (http://oami.eu.int), da die Gemeinschaftsmarken ebenfalls in Deutschland geschützt sind. Auch international registrierte Marken können mit Schutzwirkung für Deutschland registriert worden sein, weswegen zu guter Letzt in die Datenbank der WIPO Einblick genommen werden muss, welche die international registrierten Marken enthält (www.wipo.int/madrid).

Die Schwierigkeit besteht zum einen darin, einzuschätzen, ob ein Markenname ähnlich ist oder nicht. Da bereits klangliche Ähnlichkeit für eine Kollision ausreichen kann, erfordert die Suche nach den relevanten Begriffen reichlich Fantasie. Auch die Abwägung, ob die jeweils dahinter stehenden Waren und Dienstleistungen ähnlich sind, ist letztlich eine juristische Frage, die in der Praxis, ebenso wie die Frage der Zeichenähnlichkeit unter Abwägung verschiedener Kriterien beurteilt wird. Die Durchführung einer Markenrecherche liefert jedoch erste Anhaltspunkte dafür, ob die Verwendung eines Begriffs riskant sein kann.

© 2006 Katja Schubert, Rechtsanwälte Karsten & Schubert

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