"Für mich ist DESIGNERDOCK die einzige Recruitment Company Deutschlands, die die Nase richtig in der Szene hat. Sie findet und vermittelt wirkliche Talente und das nicht nur in Deutschland sondern auch im Ausland."
Kurt Dieckert, dieckertschmidt
Ob Kundenberater, Programmierer, Art Direktoren oder Geschäftsführer, alle unsere Kandidaten werden sorgfältig ausgesucht und interviewt. Nur wer fachlich und menschlich überzeugen kann, wird in den DESIGNERDOCK-Pool aufgenommen.
"Es gibt drei Gründe, warum wir mit DESIGNERDOCK arbeiten: keine Verständigungsprobleme, eine schnelle Abwicklung und wirklich gute Leute."
Michael Trautmann, kempertrautmann Hamburg
"Die Personalberater von DESIGNERDOCK kommen aus der Szene und vermitteln ohne das übliche Tamtam Mitarbeiter die passen."
Werner Bärtle, Geschäftsführung Panama Werbeagentur GmbH
"Nach meinen extrem guten Erfahrungen in Düsseldorf hat mich auch das DESIGNERDOCK-Team in Stuttgart überzeugt und ist unsere erste Anlaufstelle, wenn wir neue Mitarbeiter suchen. Die Suche geht schnell, die Abwicklung ist professionell, die Kandidaten sind sehr gut und die Honorare fair."
Michael Frank, Geschäftsführung RTS Rieger Team Werbeagentur GmbH
"Auch für Agenturen mit einem gut aufgestellten Recruitment-Team ist DESIGNERDOCK unverzichtbar bei der Suche nach den Besten."
Inka Wittmann, Personalleitung, Jung von Matt

Recht in der Kommunikationsbranche

Beispiel: Geheimhaltungsverpflichtung


----------------------------------------
- Unternehmen -

verpflichtet sich gegenüber


----------------------------------------
- Agentur -

zur Geheimhaltung über Informationen und Unterlagen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

Das Unternehmen verpflichtet sich, die ihm von der Agentur zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Agentur geheim zu halten und diese nicht für eigene geschäftliche Zwecke zu verwerten. Die Geheimhaltungspflicht umfasst die Inhalte der zur Verfügung gestellten Unterlagen, einschließlich der Texte, Skizzen, Designs, Bilder und Schriftzüge und die in den schriftlichen und mündlichen Korrespondenzen zwischen den Parteien offenbarten Informationen.

Von der Geheimhaltungsverpflichtung ausgenommen sind solche Informationen und Unterlagen, die ohne den Bruch einer Geheimhaltungspflicht öffentlich zugänglich sind oder deren Offenlegung von der Agentur schriftlich genehmigt worden ist.

Die zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen dürfen nur an solche Mitarbeiter weitergegeben werden, die dem betreffenden Tätigkeitsbereich angehören. Sie sind in dem gleichen Umfang wie das Unternehmen zur Geheimhaltung zu verpflichten. Verstöße gegen die Geheimhaltungsverpflichtung durch Mitarbeiter werden dem Unternehmen als eigene Pflichtverletzung zugerechnet.

Das Unternehmen ist nicht berechtigt, von den ausgehändigten Unterlagen Kopien anzufertigen. Das Unternehmen ist verpflichtet, innerhalb von sieben Tagen nach einer entsprechenden Aufforderung durch die Agentur, die überlassenen Unterlagen an diese herauszugeben.


----------------------------------------
(Ort, Datum, Unterschrift)

.._ _ _..._ _ _..._ _ _..._ _ _..._ _ _..._ _ _..._ _ _..._ _ _..

Über Karsten & Schubert Rechtsanwälte
Die Kanzlei Karsten & Schubert ist auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts aktiv und kümmert sich um die rechtlichen Angelegenheiten von Unternehmen, Freiberuflern und Agenturen.

Folgende Rechtsgebiete werden von Karsten & Schubert bearbeitet:

Geistiges Eigentum (Urheberrechte, Marken, Geschmacksmuster, Know-how-Schutz)
Internetrecht (Web-Design, Domains, Haftung)
Wettbewerbsrecht (Werbung, Nachahmungsschutz, Abmahnung)
Gesellschaftsrecht (englische Ltd., GmbH, Personengesellschaften)
Arbeitsrecht (Verträge, Kündigungsschutz)
Vertragsrecht (AGB, Vertragsgestaltung)
www.karstenundschubert.de
info@karstenundschubert.de

English Version English Version