"Die Personalberater von DESIGNERDOCK kommen aus der Szene und vermitteln ohne das übliche Tamtam Mitarbeiter die passen."
Werner Bärtle, Geschäftsführung Panama Werbeagentur GmbH
"Auch für Agenturen mit einem gut aufgestellten Recruitment-Team ist DESIGNERDOCK unverzichtbar bei der Suche nach den Besten."
Inka Wittmann, Personalleitung, Jung von Matt
"Es gibt drei Gründe, warum wir mit DESIGNERDOCK arbeiten: keine Verständigungsprobleme, eine schnelle Abwicklung und wirklich gute Leute."
Michael Trautmann, thjnk
"Für mich ist DESIGNERDOCK die einzige Recruitment Company Deutschlands, die die Nase richtig in der Szene hat. Sie findet und vermittelt wirkliche Talente und das nicht nur in Deutschland sondern auch im Ausland."
Kurt Dieckert, dieckertschmidt
Ob Kundenberater, Programmierer, Art Direktoren oder Geschäftsführer, alle unsere Kandidaten werden sorgfältig ausgesucht und interviewt. Nur wer fachlich und menschlich überzeugen kann, wird in den DESIGNERDOCK-Pool aufgenommen.

Recht in der Kommunikationsbranche

BASICS # 5: Schutz von Ideen, Konzepten und Entwürfen

Bei der Präsentation von Konzepten oder Designlösungen vor potentiellen Kooperationspartnern oder Auftraggebern stellt sich für Designer das Problem, wie sie ihre präsentierten Ideen davor schützen können, dass sie im Falle des Nichtzustandekommens der angestrebten Zusammenarbeit einfach anderweitig verwendet werden. Wie lässt sich aber die nicht genehmigte Nutzung von einmal preisgegebenen Ideen, Konzepten oder Entwürfen verhindern? Sich auf den urheberrechtlichen Schutz von Ideen, Konzepten und Entwürfen zu verlassen, wäre sehr kurzsichtig, da das Urheberrecht nur konkrete, wahrnehmbare Formgestaltungen, die eine ausreichende Schöpfungshöhe aufweisen, schützt, was bei einer Idee oder einem Entwurf kaum der Fall sein wird.

Einen wesentlich zuverlässigeren Schutz bietet der wettbewerbsrechtliche Vorlagenschutz. Um in den Genuss des wettbewerbsrechtlichen Vorlagenschutzes zu gelangen, müssen die in der Vorlage enthaltenen Inhalte ausreichend konkretisiert und ohne weiteres umsetzbar sein. Weiterhin muss die Vorlage in Schrift und/oder Bild gefasst sein - rein mündliche Erläuterungen sind ungeschützt. Letztendlich muss es sich auch um nicht offenkundige Inhalte handeln, die der Designer dem Interessenten unter dem Siegel der Vertraulichkeit offenbart. Im Idealfall wird der wettbewerbsrechtliche Vorlagenschutz bei der Übergabe der Dokumente mit einer vertraglichen Vereinbarung ergänzt, die den Umgang mit den Dokumenten und die Rechtsfolgen einer (ungenehmigten) Nutzung regeln.

Wer genaueres über die Schutzmöglichkeiten von Ideen, Konzepten und Entwürfen nachlesen will, wird unter www.karstenundschubert.de/redaxo/files/file/Download/Ideen.pdf fündig werden. Die dort zum Download angebotene Publikation hält auch einige Textbausteine für vertragliche Vereinbarungen bereit.

© 2007 Katja Schubert, Rechtsanwalt

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