Das Webstandards-Magazin Ausgabe 08 mit dem Schwerpunkt »Kunst und Kommerz« hat sich unter anderem ausführlich mit dem Thema Künstlersozialkasse beschäftigt. Wir freuen uns, diesen Beitrag hier auf dem Dockblog ebenfalls veröffentlichen zu dürfen. Wer bisher mit der Künstlersozialkasse – kurz einfach nur KSK – keine Berührungspunkte hatte, wird den nachfolgenden Beitrag vermutlich relativ unvoreingenommen lesen. Alle anderen werden vielleicht Erfahrungen teilen.
Die Künstlersozialkasse ist vom Gesetzgeber mit der Umsetzung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (kurz KSVG) beauftragt. Sie soll dafür sorgen, dass selbstständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz durch gesetzliche Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. So sieht das KSVG unter anderem vor, dass Künstler die Hälfte ihrer regulären Sozialbeiträge selbst tragen müssen. Die andere Hälfte wird durch Bundeszuschüsse (20%) sowie durch die Künstlersozialabgabe (KSA) von Unternehmen (30%) finanziert. Diesen Schutz für Kreative, die den Kriterien der KSK entsprechen, gibt es bereits seit 1983.
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Soziale Absicherung für Künstler Teil 1
Abmahnung oder Rechnung- …
…Fallstricke bei selbst gebastelten Abmahnungen
Rechtsanwältin Katja Schubert von unserer Partnerkanzlei Karsten & Schubert wirft für Euch monatlich einen Blick auf branchenrelevante Rechtsfragen in der aktuellen Rechtsprechung.
Rechteinhaber wachen über ihre Rechte in den letzten Jahren immer intensiver und sensibilisierter. Schnell kann es passieren, dass eine Abmahnung ins Haus flattert und man sich die Frage stellt, wie man hierauf reagieren muss. Nicht selten werden hier Fehler gemacht, indem der Abgemahnte gar nicht reagiert oder ungeprüft alles unterschreibt (siehe auch unsere kostenfreie Publikation zu diesem Thema unter www.karstenundschubert.de.
Aber auch der Abmahnende kann in die (Kosten-)Falle tappen, wie ein aktuelles Urteil des LG Hamburg zeigt, vor allem wenn er sich die Abmahnung selbst bastelt, ohne anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Arbeitszeugnisse – Was und wie soll es drin stehen?
Wer den Job quittiert, hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Arbeitszeugnis stets „wahr und gleichzeitig wohlwollend“ sein muss. Deshalb darf der Chef seine Angestellten im Zeugnis nicht offen kritisieren. So bedeutet die Formulierung „hatte ein gutes Einfühlungsvermögen in die Belange der Belegschaft“ zum Beispiel in Wahrheit nichts Gutes, es heisst im Klartext, dass er mehr „smalltalkte“ als arbeitete. Und auch die Grussformel „Wir wünschen ihm alles Gute und Gesundheit“ bedeutet nichts Freundliches. Die Botschaft von Personalchef zu Personalchef: Achtung, er kränkelt!
Internetdienste via Apps? Welche Bestimmungen gelten?
Rechtsanwältin Katja Schubert von unserer Partnerkanzlei Karsten & Schubert wirft für Euch monatlich einen Blick auf branchenrelevante Rechtsfragen in der aktuellen Rechtsprechung.
Smartphones werden immer beliebter ? Ein Trend, der auch weiterhin anhalten dürfte, nicht zuletzt dank des neuen iPhone 4 und der nunmehr freien Netzbetreiberwahl bei iPhones. Durch die Smartphones ist es möglich, auch mobil sehr komfortabel auf Internetdienste zuzugreifen. Daher müssen sich die Anbieter von Internetdiensten mit der Frage auseinandersetzen, ob und welche internetrechtlichen Bestimmungen über Pflichtangaben einzuhalten sind.
Die Filesharing Abmahnung
Rechtsanwältin Katja Schubert von unserer Partnerkanzlei Karsten & Schubert wirft für Euch monatlich einen Blick auf branchenrelevante Rechtsfragen in der aktuellen Rechtsprechung.
Der Musik- und Filmindustrie laufen die Kunden weg. Es ist allerdings nicht so, dass deren Veröffentlichungen nicht mehr geschätzt würden; es sind vielmehr die zahlenden Kunden, die schwinden. Denn viele haben einen Weg gefunden, sie sich günstiger zu beschaffen. In so genannten Tauschbörsen im Internet. Weder der eine noch der andere Umstand ist neu. Allerdings verfolgt die Unterhaltungsindustrie mithilfe ihrer Anwälte illegales Filesharing zurzeit so gründlich wie lange nicht mehr. Wer denkt, er werde schon nicht erwischt, denkt gefährlich. Wie überall im Internet hinterlässt der Nutzer auch in Tauschbörsen Spuren und zwar in Form seiner IP-Adresse. Es gibt inzwischen mehrere Firmen, die die einschlägigen Tauschbörsen auf den illegalen Austausch von beispielsweise Musik und Filmen hin überwachen und die angebotenen Daten nebst den zugehörigen IP-Adressen systematisch auslesen.
Design eines Bildschirmformulars in der Regel nicht schutzfähig
Rechtsanwältin Katja Schubert von unserer Partnerkanzlei Karsten & Schubert wirft für Euch monatlich einen Blick auf branchenrelevante Rechtsfragen in der aktuellen Rechtsprechung.
Wenn eine ältere Bildschirmmaske einer neueren Bildschirmmaske gleicht wie ein Ei dem anderen, steckt nicht unbedingt eine Rechtsverletzung dahinter. Ähnlichkeiten und Übereinstimmungen von Bildschirmmasken sind oftmals auch dem Umstand geschuldet, dass die Lösung einer Gestaltungsaufgabe bereits durch die Aufgabe und die Nutzergewohnheiten vorgegeben ist. Ein Formular, das zur Erfassung der Buchung einer Reise dient, muss z.B. bestimmte Felder vorsehen, welche die Eckdaten der geplanten Reise Schritt für Schritt erfassen. Der kreative Spielraum für die Gestaltung einer solchen Bildschirmmaske ist entsprechend eng, genauso eng ist deren rechtlicher Schutzbereich.








































