Rechtsanwältin Katja Schubert von unserer Partnerkanzlei Karsten & Schubert wirft für Euch einen Blick auf branchenrelevante Rechtsfragen in der aktuellen Rechtsprechung.
Die Frage, für welche Inhalte auf einer Website der Anbieter nach welchen Regeln haftet, hat die Gerichte bereits seit den ersten Tagen des Internets beschäftigt. Die Rechtslage ist insofern klar und eindeutig, als dass der Anbieter einer Website uneingeschränkt für Inhalte haftet, die er selbst in seine Website eingestellt hat, und die deshalb als eigene Inhalte gelten. Werden die Inhalte hingegen von Dritten in die Website eingegeben, kommt es darauf an, ob der Anbieter der Website sich diese Inhalte zu eigen macht, z.B. indem er sich umfangreiche Rechte an diesen Inhalten ausbedingt, indem er die Inhalte mit einem eigenen Label versieht, oder indem er die Inhalte vor ihrerFreischaltung überprüft und redaktionell kontrolliert, um sie seiner Seite anzupassen. Auch in diesen Fällen haftet der Anbieter für die Inhalte vollumfänglich, z.B. für beleidigende Äußerungen oder für Urheberrechtsverletzungen an Fotos.